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THG-Quote

Mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) hat der Gesetzgeber die Mineralölwirtschaft verpflichtet, den Treibhausgasausstoß der in den Verkehr gebrachten Kraftstoffe zu senken. Die Unternehmen können hierzu Biodiesel, Bioethanol oder Biomethan sowie sonstige erneuerbare Kraftstoffe in Verkehr bringen und deren Treibhausgaseinsparung durch Zertifikate nachweisen oder sich erworbene Zertifikate für E-Mobilität anrechnen lassen.

Je geringer der Treibhausgasausstoß der eingesetzten Option für erneuerbare Mobilität ist, desto eher erreichen die Mineralölunternehmen die vorgeschriebene Reduktion und müssen entsprechend weniger Biokraftstoffe einsetzen. Die Unternehmen treffen ihre Kaufentscheidung je nach dem Produkt- und Zertifikate-Preis und dem Beitrag zur Treibhausgasminderung. Damit entsteht ein Wettbewerb um den Biokraftstoff, der die wenigsten Treibhausgase ausstößt. Infolge erheblich verbesserter Treibhausgasminderung in der Produktionskette zur Biokraftstoffherstellung (bei Einsatz von u.a. Anfall- und Reststoffen statt Energiepflanzen und erneuerbarem Strom in der Aufbereitung und Verarbeitung von Rohstoffen) werden am Mengenbedarf gemessen weniger Biokraftstoffe benötigt, um dieselben THG-Minderungsvorgaben zu erfüllen. Im Umkehrschluss kann mit der gleichen Menge Biokraftstoff mehr Klimaschutz erreicht werden.

Die zur THG-Quote verpflichteten Inverkehrbringer von Kraftstoffen können die Treibhausgasminderung auch untereinander handeln, z. B. wenn sie mehr Biokraftstoffe einsetzen als für die Mindestverpflichtung benötigt. Sie erhalten dadurch eine größere Flexibilität bei der Quotenerfüllung.

Marktbeteiligte Unternehmen haben die Zertifikate zur Treibhausgasminderung mit erneuerbaren Kraftstoffen im System NABISY der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung einzustellen BLE - Nachhaltige Biomasseherstellung. Die THG-Quotenpreise lagen in den zurückliegenden Jahren zwischen 120 und 400 Euro je Tonne CO2-Einsparung. Ein marktgetriebener Emissionshandel findet bereits statt. Die Treibhausgas-Vermeidungskosten im Verkehrssektor sind höher als in Branchen, die unter den Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) fallen (Industrie, Stromerzeugung). Im EU-ETS-Emissionshandel an der Leipziger Börse EEX werden Treibhausgasemissions-Berechtigungen im Jahr 2024 zu Preisen zwischen circa 50 und 75 Euro je Tonne CO2 gehandelt.


Berechnung der THG-Quote

Die Erfüllung  der THG-Minderungsverpflichtung gemäß BImSchG § 37a ist gegenüber dem fossilem Referenzwert zu berechnen und nachzuweisen. Die Mineralölunternehmen multiplizieren die Energiemengen der von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe (Diesel, Benzin, Biokraftstoffe etc.) mit einem „fossilen Basiswert“. Dieser entspricht dem europäischen Kraftstoffmix des Jahres 2010 und liegt bei 94,1 g CO2/ MJ. Gegenüber diesem fiktiven Wert haben die Mineralölunternehmen die Emissionsminderung durch Inverkehrbringen von Biokraftstoffen bzw. sonstigen erneuerbaren Mobilitätsoptionen und Vorlage entsprechender Zertifikate für THG-Minderung nachzuweisen. Jährlich weiter ansteigend erhöht sich der Prozentsatz der Minderungsverpflichtung von 6 % in 2020 auf inzwischen 9,25 % in 2024 und weiter bis auf 25 % THG-Minderung im Jahr 2030.