BiokraftstoffeFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Klimaschutz

Treibhausgaseinsparungen im Verkehrssektor

Ein steigender Energieverbrauch im Verkehrssektor und fehlende substanzielle Marktanteile alternativer Antriebe (Elektromobilität, Wasserstoff- und Brennstoffzellenfahrzeuge) führen aktuell zu einem Anstieg der verkehrsbedingten THG-Emissionen in Deutschland. Laut Klimaschutzbericht stiegen die Emissionen in 2019 um 1,2 Mio. t auf 163,5 Mio. t. Bis 2030 soll der Verkehrssektor die Emissionen auf max. 98 Mio. t CO2 reduzieren. Biokraftstoffe bieten hier die zurzeit wichtigste Lösung und leisten mit einem Anteil von über 7,8 Mio. t CO2Äq oder knapp 90 % den Hauptteil der THG-Einsparung im Verkehrssektor. 

Reduktion von Treibhausgas-Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien

Reduktion von Treibhausgas-Emissionen durch die Nutzung erneuerbarer Energien

Im Vergleich zu allen anderen erneuerbaren Energieträgern sind in die Rahmenbedingungen für den Absatz von Biokraftstoffen bereits verpflichtende Anforderungen zur THG-Einsparung eingeflossen. Nahezu allen in Deutschland, aber auch in der EU abgesetzten Biokraftstoffen ist gemein, dass sie besondere Anforderungen in Bezug auf ihre nachhaltige Erzeugung erfüllen müssen. Über die Nachhaltigkeitsverordnung (BioKraft-NachV) sind Kriterien definiert, die sicherstellen, dass beim Biomasseanbau für Biokraftstoffe weltweit keine wertvollen Lebensräume für seltene Pflanzen und Tiere sowie Flächen mit hoher Kohlenstoffbindung – wie Moore oder Regenwälder – verloren gehen. Nach EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie (Änderungsrichtlinie 2015/1513/EU) müssen Biokraftstoffe über die gesamte Wertschöpfungskette mindestens 50 Prozent Treibhausgase gegenüber fossilen Kraftstoffen einsparen. Für Anlagen, die nach dem 5. Oktober 2015 den Betrieb aufgenommen haben, liegen die Anforderungen bei 60 % THG-Reduktion.

Der Absatz von Biokraftstoffen ist hierzulande über eine Quote geregelt, deren Bezugsgröße die THG-Vermeidung ist. Inverkehrbringer von Kraftstoffen sind verpflichtet die Erfüllung einer Treibhausgasminderung nachzuweisen. Auf diese Weise sollen die Biokraftstoffe mit dem besten THG-Vermeidungspotenzial begünstigt und verstärkt in den Markt gebracht werden. Ab dem Jahr 2020 sollen so, die durch Otto- und Dieselkraftstoffe verursachten THG-Emissionen, um 6 % sinken. Die Erreichung des Minderungsziel von 6% ist nach BImSchG § 37a gegenüber dem fossilem Referenzwert nachzuweisen. Die Kontroll- und Zertifizierungsaufgaben zum Nachweis des Einsatzes nachhaltiger Biomasse und zur Treibhausgaseinsparung übernimmt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). 

Treibhausgas-Einsparung von Biokraftstoffen