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Biokraftstoffe und Nachhaltigkeit

Allen in Deutschland und der EU abgesetzten Biokraftstoffen ist gemein, dass sie seit 2011 hohe Anforderungen in Bezug auf ihre nachhaltige Erzeugung erfüllen müssen. Über die europäische Erneuerbare-Energie-Richtlinie (RED II und III) sowie die nationale Nachhaltigkeitsverordnung (BioKraft-NachV) sind Kriterien definiert, die sicherstellen sollen, dass beim Biomasseanbau weltweit keine Lebensräume mit hoher Biodiversität verloren gehen. 

Biokraftstoffe müssen gegenüber fossilen Kraftstoffen mindestens 60 % Treibhausgase einsparen. Zudem müssen sie als nachhaltig zertifiziert sein.

Die Einsparung der Treibhausgasemissionen umfasst die gesamte Wertschöpfungskette. Manche Biokraftstoffe zeichnen sich schon heute durch über 90 % Treibhausgasminderung aus. 

Treibhausgasreduzierung und Zertifizierung sind für Biokraftstoffe gesetzlich vorgeschrieben. Zertifizierung und Dateneintrag in das System NABISY werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung überwacht.