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Weg frei für Biodiesel und Bioalkohol in Kraftstoffmischungen

Bundesrat stimmt weitergehender Steuerbegünstigung zu

Der Deutsche Bundesrat hat am 28. November 2003 einer weitergehenden Steuerbegünstigung von Biokraft- und Bioheizstoffen zugestimmt. Die Änderung des Mineralölsteuergesetzes sieht eine Verlängerung der Steuerbegünstigung für Biokraft- und Bioheizstoffe bis zum 31.12.2009 vor. Als Biokraft- und Bioheizstoffe werden Energieerzeugnisse definiert, die ausschließlich aus Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung bestehen. Gegenüber der bisherigen Gesetzesfassung werden nun Fettsäuremethylester (statt bisher Pflanzenölmethylester), die aus der Veresterung von pflanzlichen und tierischen Ölen und Fetten gewonnen werden, zum Biokraft- und Bioheizstoff bestimmt. Bioethanol gilt nur dann als Biokraft- und Bioheizstoff, wenn es sich um unvergällten Ethylalkohol mit einem Alkoholanteil von mindestens 99 % handelt.

Gemäß der Neufassung des Mineralölsteuergesetzes wird die Steuerbegünstigung sowohl für Reinkraftstoffe als auch für Kraftstoffmischungen gewährt. Mineralöle sind in dem Umfang steuerbefreit, in dem sie anteilig nachweislich Biokraft- und Bioheizstoffe enthalten.

Ab 2005 hat das Bundesfinanzministerium dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über die Markteinführung von Biokraft- und Bioheizstoffen vorzulegen. Entsprechend der Entwicklung der Rohstoffpreise ist in diesem Bericht im Falle einer Überkompensation durch die Steuerbegünstigung eine Anpassung der Steuerbegünstigung für Biokraft- und Bioheizstoffe vorzuschlagen.

Der Bundesregierung wird mit der Gesetzesänderung weiterhin auferlegt, bei Störungen des deutschen bzw. europäischen Biokraft- und Bioheizstoffmarktes, die durch Importe aus Drittländern hervorgerufen werden, bei der EU-Kommission die Einleitung von Schutzmaßnahmen zu beantragen.

Mit der Änderung des Mineralölsteuergesetzes sowie der Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung, in die Regelungen zum Nachweis von Herkunft, Art und Menge an Biokraft- und Bioheizstoffen aufgenommen wurden, ist somit nun auch die Möglichkeit für den steuerbegünstigten Einsatz von Biokraft- und Bioheizstoff in Mischungen mit herkömmlichen Dieselkraftstoff und Benzin gegeben. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die von der Bundesregierung und der EU-Kommission (EU-Förderrichtlinie für Biokraftstoffe) angestrebte Steigerung des Marktanteils von Biokraftstoffen auf 5,75 % im Jahr 2010. So können künftig durch die Zumischung von Bioalkohol zu Benzin oder von Biodiesel zu Dieselkraftstoff weitergehende Absatzpotentiale für Biokraftstoffe erschlossen werden.