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Zertifizierung von Biokraftstoffen und Erfassung in Datenbanksystemen

Die Zertifizierung von Biomasse dient dem Herkunftsnachweis von flüssiger Biomasse (wie z. B. Pflanzenöle und Bioalkohole), die energetisch als Biokraftstoff oder zur Erzeugung von Bioenergie genutzt wird. Die Zertifizierung erfolgt auf Grundlage der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union (aktuell RED III, Richtlinie (EU) 2023/2413). Mit der Zertifizierung von Biomasse und der Dokumentation der Warenströme von der Biomasse-erzeugung bis zum Inverkehrbringen der Kraft- und Brennstoffe sollen ökologische und soziale Mindeststandards sichergestellt werden.  

Die Zertifizierung von Biomasse kann die Voraussetzung eines Förderanspruchs, der Anerkennung oder des Steuererlasses sein, z. B. auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes, der Biokraftstoff-Nachhaltigkeits-Verordnung, des Biokraftstoffquotengesetzes und anderer Gesetze, Verordnungen und Förderrichtlinien.

Um nachhaltig erzeugte Biomasse zertifizieren zu lassen, haben Wirtschaftsteilnehmer folgendes zu veranlassen:

  1. Abschluss eines Systemvertrags mit einem Zertifizierungsanbieter
  2. Beauftragung einer unabhängigen anerkannten Zertifizierungsstelle mit der Zertifizierung gemäß Anforderungen aus der RED II bzw. RED III
  3. Ggf. Antragstellung auf Fristverlängerung (Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung BLE  
  4. Ggf. Eigenerklärung bezgl. nicht ausreichend am Markt zur Verfügung stehender, zugelassener Auditoren

Hersteller von Biokraftstoffen und Biogasanlagenbetreiber sind dazu verpflichtet, sich im Nachhaltige-Biomasse-System (Nabisy) und in der Unionsdatenbank (UDB) zu registrieren. Daten aus Auditierung/Zertifizierung sind nach den Anforderungen der RED III und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeits-Verordnung in die Datenbanken einzugeben.

Nationales Nachhaltige-Biomasse-System Nabisy

Datenbanksystem der EU

Die Unionsdatenbank ist die in Artikel 28 der Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) und in Artikel 31a der Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III) vorgesehene Datenbanksystem der Europäischen Union, das von Wirtschaftsbeteiligten im Biokraftstoffmarkt sowie ausgewählten Unternehmen im Biogassektor für die lückenlose Rückverfolgbarkeit der Biomasse zum Entstehungsort verwendet werden muss. Die RED III regelt auch die Überprüfung der Qualität der ggf. durch nationale Datenbanken in die Unionsdatenbank eingetragenen Daten.

Unionsdatenbank UDB

Abfolge für die Zertifizierung nachhaltiger Biomasse (© FNR 2024, nach Informationen der Zertifizierungsträger SURE und REDcert)
Abfolge für die Zertifizierung nachhaltiger Biomasse (© FNR 2024, nach Informationen der Zertifizierungsträger SURE und REDcert)

Informationen zu Nabisy

Wirtschaftsbeteiligte haben Informationen zur Nachhaltigkeit jeder Lieferung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen zu übermitteln. Dies geschieht für Waren, die auf den deutschen Markt kommen, über die Web-Anwendung Nabisy.  Produzenten von nachhaltigen Biokraft- bzw. Biobrenn-stoffen haben Informationen zu Mengen und Nachhaltigkeitseigenschaften für Lieferungen im System Nabisy zu hinterlegen. Für jede Weitergabe in der Handelskette wird in Nabisy der Nachhaltigkeits-Teilnachweis auf den neuen Besitzer der Ware übertragen.

Biomassecodelisten für den Biokraftstoffbereich

Auf der Internetseite der BLE sind Biomassecodelisten für den Kraftstoffbereich hinterlegt.

Informationen zur Web-Anwendung Nabisy  

 

Zertifizierungssysteme

Eine Auflistung der durch die EU-Kommission aktuell zugelassenen Zertifizierungssysteme ist unter https://energy.ec.europa.eu abrufbar. Bei der Auswahl ist auf die unterschiedlichen Geltungsbereiche zu achten. Nachfolgend werden zwei Zertifizierungssysteme näher vorgestellt.

  • Zertifizierung mit REDCert

Mit einer Zertifizierung nach REDcert (REDcert DE und REDcert EU) wird der Nachweis für die Einhaltung der seit 2011 geltenden gesetzlichen Nachhaltigkeitsanforderungen an Biokraftstoffe erbracht. Das REDcert-System ist auf allen beteiligten Stufen der Wertschöpfungskette anwendbar - beginnend mit der Rohstoffproduktion und -erfassung über die Verarbeitung in den Ölmühlen bis hin zu Herstellung und Inverkehrbringen von Biokraftstoffen.

Anwendungsbereiche:

  • REDcert DE gilt für Unternehmen, deren Produkte für den deutschen Markt bestimmt sind.
  • REDcert EU gilt für Produkte, die für den gesamten europäischen Markt bestimmt sind.

Weitere Informationen zum Zertifizierungssystem REDcert 

  • Zertifizierung mit SURE

Das Sustainable Resources Verification Scheme (kurz SURE) wurde vom europäischen Biomasse-Verband Bioenergy Europe gemeinsam mit dem in der Nachhaltigkeitszertifizierung landwirtschaftlicher Rohstoffe für den Kraftstoffbereich tätigen Unternehmen REDcert entwickelt. Ziel ist es, den Wirtschaftsbeteiligten im Biomasse- und Biogasmarkt ein System anzubieten, dass eine praxistaugliche Umsetzung der EU-Vorgaben aus der Erneuerbaren Energie-Richtlinie und aus der nationalen BioSt-NachV ermöglicht.

Das System umfasst alle Biomassen, die zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte eingesetzt werden. Dies beinhaltet Audits und Zertifizierung für feste und gasförmige Biomassen, die aus der Land- und Forstwirtschaft, aus Industrieunternehmen oder der Abfallwirtschaft stammen.

Weitere Informationen zum Zertifizierungssystem SURE  

 

Anerkannte Zertifizierungsstellen in Deutschland

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) veröffentlicht auf ihrer Website eine tabellarische Übersicht der anerkannten Zertifizierungsstellen nach der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) bzw. nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV).

Übersicht anerkannte Zertifizierungsstellen  

Weitere Informationen:

Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe in der EU

Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V.